Beitragsverrechnung der AG-Beiträge reicht bis September 2012

Die in 2010 beschlossene Summe zur Beitragsverrechnung der A-Mitglieder ist aufgebraucht. Nach nun 21 Monaten werden ab Oktober 2012 die Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse Berolina wieder Beiträge an die Berolina leisten.

Für die Mitarbeiter bedeutet dies, dass die ab Oktober fließenden Arbeitgeberbeiträge wieder bei den Steuerfreibeträgen gem. § 3 Nr. 63 EStG vorrangig berücksichtigt werden.

Sofern die Steuerfreibeträge bereits durch Arbeitnehmer-Beiträge verbraucht sein, ist eine möglicherweise jetzt für die Arbeitgeberbeiträge entstehende Steuerbelastung durch den Arbeitnehmer zu tragen. Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Mitgliederbetreuung unter den gekannten Kontaktdaten zur Verfügung.