Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung stellt im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) das Gegenstück zur Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft dar. Sie bildet die oberste Vertretung im VVaG.

Aufgaben sind insbesondere

  • die Feststellung des Jahresabschlusses
  • Entscheidungen über 
    • die Verwendung des Jahresüberschusses und
    • Änderungen der Satzung
  • die Wahl der Abschlussprüfer
  • die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie
  • die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat