Sicherheit der Pensionszusagen

Was ist heute schon sicher?

Können Sie sich noch an Norbert Blüm und seine Aussage erinnern: "Die Rente ist sicher"? Damals ging es im Wahlkampf um die Staatsrente. Aktuell taucht diese Frage aber immer öfter auch im Hinblick auf die Betriebsrente auf. Und daher verwunderte es auch nicht, dass die Frage nach der Sicherheit der Berolina-Pension auch Teil der Vorbesprechung der B-Bevollmächtigten auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 war.

Ist die Berolina-Pension sicher?

Zunächst sei daran erinnert, dass die betriebliche Altersversorgung innerhalb der Pensionskasse Berolina VVaG vollkommen finanziell ausfundiert bzw. gedeckt ist. Die Staatspapiere, "Corporate Bonds", Aktienfonds und die Immobilien usw. der Pensionskasse sind ausreichend, um die gesamten Pensions-Verpflichtungen - also bereits anstehende Zahlungen wie auch erst später fällig werdende  Ansprüche - unter Berücksichtigung einer Verzinsung von 3,5 Prozent zu erfüllen. Unsere Investment-Strategie ist aktuell so aufgestellt, dass wir eine solche Rendite erreichen können. Sollte die Pensionskasse diese Verzinsung nicht erreichen, hat die Unilever Deutschland Holding GmbH eine Trägerzusage abgegeben, also eine Garantie eventuelle Fehlbeträge auszugleichen.

Sollte die Trägerzusage gekündigt werden und die Pensionskasse ihrer Verpflichtung nicht mehr gerecht werden, müsste die Pensionskasse dann ihre Leistung reduzieren. Der letzte Arbeitgeber bzw. das Trägerunternehmen muss in diesem Fall, wegen der grundlegenden und umfassenden Zusage gemäß Unilever Versorgungsordnung (UVO) oder dem Unilever Pensionssystem (UPS) über die Firmendirektzusage die entsprechende Reduzierung ausgleichen.

Jeder Arbeitgeber zahlt für alle Firmenzusagen eine Versicherungsprämie an den Pensions Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV), eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft. Sollte der letzte Arbeitgeber bzw. das Trägerunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, wird dann der PSV für die Pensionsleistungen einstehen.

Fazit:

Scherheit der PensionszusagenIm Ergebnis ist festzuhalten, dass die Berolina Pensionen über

  1. die Pensionskasse Berolina VVaG
  2. ggf. über die Unilever Trägerunternehmen und
  3. im letzten Notfall durch den PSV

gesichert sind.