ao MV 2015 - Kurzbericht

Am 18. Juni fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Pensionskasse Berolina statt. Sie wurde notwendig, weil Beschlüsse zur Verwendung der Überschüsse anstanden.

Vorstand und Aufsichtsrat ao MV 2015

​Michael Hahn, Rainer Koebbel, Karl-Peter Bertzel,                                                  Monique Bourquin und Hermann Soggeberg (v.l.)

Aktuelle Situation der Berolina trotz widriger Bedingungen gut

Zunächst berichtete Berolina Vorstand Michael Hahn über die aktuelle Situation: "Die Entwicklung auf den Kapitalmärkten ist trotz einer Konjunkturerholung in Europa derzeit geprägt von vielen risikobehafteten Einflüssen. Ob dies nun der drohende "Grexit" ist, die schwache Entwicklung in den USA mit der Erwartung weiter steigender Zinsen oder die vielen Geopolitischen Konflikte oder Katastrophen wie in der Ukraine, Südostasien oder dem Nahen Osten. Trotzdem ist es momentan gelungen erfolgreich zu wirtschaften, so dass die Kapitalanlagen Ende Mai eine Performance von +7 % bzw. +4,4 % für die beiden Sicherungsvermögen aufweisen."

Bonuszahlungen beschlossen

Danach beschloss die Mitgliederversammlung einstimmig per Ende Juni Gelder aus der Rücklage für Beitragserstattungen (RfB) von 2010 und aus sogenannten T-Beiträgen frei werdende Gelder als Bonus auszuschütten. "Der Beschluss zu diesem Zeitpunkt ist aus Sicht der Versicherten notwendig und sinnvoll, da diese Gelder sonst in die Steuerpflicht fallen würden.

Auf die Anwartschaften und Rentenleistungen des zahlenmäßig größten Versicherungstarifes mit einer Garantieverzinsung von 3,5 % wird so zusammen mit dem bereits in 2014 beschlossenen Bonus insgesamt eine Erhöhung von 1 % zum 01. Oktober 2015 und um weitere 0,2 %  zum 01. Oktober 2016 gewährt. Bei allen anderen Versicherungstarifen wird ergänzend die Differenz zur Garantieverzinsung ausgeglichen.

Bei den Ergänzungsversorgungen der Berolina, wie z.B. den tariflichen oder individuellen Entgeltumwandlungen, wurde für 2015 ein Bonus von 0,5 % beschlossen.

Satzung und Versicherungsbedingungen angepasst

"Kaum ein anderer Versicherer bringt seMichael Hahn ao MV 2015inen Versicherten aktuell vergleichbare Verzinsungen und auch die Leistungen der Berolina sind so gut, dass es wenig Sinn machen würde, diese Gelder anderweitig einzusetzen", stellte Michael Hahn klar, als es im weiteren Verlauf der Versammlung um verschiedene Anpassungen in den Statuten ging. So wird die Nutzung der älteren Versicherungstarife nicht mehr möglich sein, wenn man über 12 Monate hinaus keine Beiträge entrichtet hat.

Ganz im Sinne des ökologischen Gedankens des USLP ist der Beschluss zu sehen, die Informationsrechte dahingehend zu ändern, dass in Zukunft Satzung, Versicherungsbedingungen, Geschäftsbericht und Jahresabschluss nur noch auf Nachfrage schriftlich ausgehändigt werden, ansonsten aber auf das Internet zu verweisen. So werden nicht nur Kosten, sondern auch Ressourcen gespart.

Spannend wurde die Sitzung nochmals gegen Ende. Es ging um einen durch eine Versicherte eingebrachten Antrag in Bezug auf die Waisenrente. Laut derzeitiger Satzung werden Waisenrenten nach der Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt, wenn die Waise in Ausbildung ist (Schule, Hochschule, Berufsausbildung). Beantragt wurde nun, auch während eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres Waisenrente zu zahlen.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Berolina Mitgliederversammlung wurde hier nach Plädoyers und einer offenen - recht kontroversen - Diskussion ohne Fraktionszwang abgestimmt. Der Vorstand vertrat die Meinung, es sei nicht Aufgabe der Pensionskasse und nicht im Sinne der Versicherten, mit der Waisenrente soziale Projekte abzudecken, es gehe hier um eine reine Ausbildungssicherung der Waisen, damit diese keine Nachteile durch den Tod eines Elternteiles erlitten. Die Antragstellerin, vertreten durch den Berolina Mitarbeiter Torben Kasch, argumentierte, dass unter anderem auch die Ausrichtung Unilevers durch den USLP und die allgemeine soziale Verantwortung des Unternehmens, eine Anpassung der Regelungen im gleichen Geiste sinnvoll mache. Die niedrige Vergütung im Sozialen- oder Ökologischen Jahr sei auch vergleichbar mit einer Ausbildungszeit und zudem könne diese Zeit als berufliche Orientierungsphase gewertet werden.

Das Abstimmungsergebnis überraschte. Mit Stimmen beider Seiten beschlossen die Bevollmächtigten, dem Vorstand den Auftrag zu erteilen, die Versicherungsbedingungen im Sinne der Antragstellerin entsprechend zu erweitern.