Glossar

In diesem Glossar finden Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Begriffe für die betriebliche Altersversorgung bei Unilever und der Pensionskasse Berolina VVaG.

Diese Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

  • Abfindung

    Generell sollen die für die betriebliche Altersvorsorge angesparten Versicherungsbeiträge der Sicherung des Versorgungsfalles dienen. Daher ist eine Abfindung nur ein Ausnahmefall, der dann greifen soll, wenn die zu erwartende Versorgungsleistung gering ist und damit einen Kleinstanspruch darstellt.

    Der Gesetzgeber hat diesen Betrag auf 1% der Bezugsgröße zur Sozialversicherung (einer Kenngröße) festgesetzt, wobei er Ausnahmen mit höheren Abfindungen zulässt.

    Die Pensionskasse hat festgelegt, dass Abfindungen bis zum gesetzlich möglichen Höchstbetrag vorgenommen werden, wobei dies unter Berücksichtigung aller Versorgungsleistungen Unilevers und der Pensionskasse zu geschehen hat.

  • Aktuar

    Der Aktuar ist der Fachmann für die versicherungsmathematischen Bewertungen. Er berechnet die Tarife und die Deckungsrückstellungen der Kasse und wacht darüber, dass die Pensionsverpflichtungen dauerhaft erfüllt werden können.

    Die Bestimmungen sehen vor, dass jede Pensionskasse einen verantwortlichen Aktuar benennen muss.

  • A-Mitglied

    Als A-Mitglied wird bei der Pensionskasse Berolina die Beschäftigungsfirma bezeichnet, bei der der Mitarbeiter beschäftigt ist.

    siehe B/C-Mitglied

  • Anpassungsverpflichtung

    Für betriebliche Altersversorgungszusagen ergibt sich eine Anpassungsverpflichtung der laufenden Versorgungsbezüge aus den Regelungen des Betriebsrentengesetzes (§ 16) . Diese Regelungen werden bei den Versorgungszusagen Unilevers eingehalten. 

    Für die Leistungen der Pensionskasse Berolina gelten abweichende Regelungen:

    Obwohl fast alle Berolina-Ansprüche Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung sind (einzige Ausnahme: Berolina Privat), ergibt sich für die Berolina-Leistungen keine automatische Anpassungsverpflichtung. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bestimmt für Pensionskassen, die erwirtschafteten Überschüsse ausschließlich zur Erhöhung der Pensionsleistungen einzusetzen. (§ 16 Abs. 3 Ziffer 2 BetrAVG), sodass sich die Anpassung aus den Kapitalerträgen ergibt.

    Dies ist bei der Berolina der Fall - siehe auch Stichwort Bonus.

  • Antrag

    Der Antrag auf eine Versorgungsleistung ist in schriftlicher Form zu stellen. Für die Zahlung benötigen wir u.a. eine Kopie Ihres Rentenbescheides, Angaben zur Bankverbindung, Ihrer Krankenversicherung und gegebenenfalls eine Bescheinigung über die lohnsteuerrechtlichen Merkmale. Die Formulare finden Sie hier.

    Teilweise können Versorgungsleistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, möglichst frühzeitig den Kontakt zu uns aufzunehmen.

  • Auffüll-Rente

    Die Auffüll-Rente ist ein Begriff aus der Umstellung der Unilever-Basisversorgung.

    Die Auffüll-Rente erhalten Sie, wenn Basis-Rente plus Dynamikscheiben und UPS-Rente nicht den Wert erreichen, den Sie mit der bisherigen Altversorgung UVO oder MAI bei regulärem Eintritt in den Ruhestand hätten erreichen können. Mit der Auffüll-Rente wird eine eventuelle Differenz ausgeglichen und damit Wertgleichheit hergestellt. Die Auffüll-Rente wird über monatliche Beiträge des Arbeitgebers finanziert.

  • Aufsichtsbehörde

    Die Pensionskasse Berolina VVaG unterliegt wie alle Pensionskassen der staatlichen Aufsicht. Diese wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt.

    Die Aufsichtsbehörde überwacht die Versicherungsverträge, Versorgungsleistungen, Berechnungen und Bewertungen sowie die Angemessenheit und den Schutz der Kapitalanlagen.

    Sie ist auch Ansprechpartner bei Beschwerden. Daher hier die Internetadresse: www.bafin.de/

  • B/C-Mitglied

    Als B-Mitglied wird bei der Pensionskasse Berolina der Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer bezeichnet, der eine Hauptversorgung (Berolina Classic oder Berolina Basic) abgeschlossen hat.

    Als C-Mitglied wird der Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer bezeichnet, der ausschließlich eine Ergänzungsversorgung (Berolina Entgelt Plus, Berolina Zulage Plus, Berolina Tarif Plus oder Berolina Privat) abgeschlossen hat

    siehe A-Mitglied

     

     

  • Basis-Rente

    Die Basis-Rente bildet die Ansprüche ab, die Sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Unilever-Altersversorgung (d.h. der UVO oder MAI) bis zum Umstellungszeitpunkt am 31.12.2012 erreicht haben.

  • Basisversorgung

    Die Basisversorgung bildet den Grundstock Ihrer Altersversorgung bei Unilever. Sie wird gemeinsam von Mitarbeiter und Unilever finanziert (*Hinweis). Die Basisversorgung ist verpflichtend - Sie nehmen als Unilever-Mitarbeiter automatisch teil.

    Eine zusätzliche freiwillige Vorsorge ist über die Zusatzversorgung möglich.

  • BBG

    Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Grenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Die BBG wird jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. 2023 liegt die BBG West bei 87.600 Euro/Jahr. Für die Einkommensanteile oberhalb der BBG zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

     

  • Beitragsfrei

    Jede Pensionskassen-Versicherung, die nicht mehr aktiv mit Mitgliedsbeiträgen bedient wird, wird beitragsfrei gestellt. Sie beinhaltet weiterhin einen Versicherungsschutz, der aber nicht mehr in der ursprünglich beabsichtigten Höhe gewährt werden kann. Beitragsfreie Versicherungen nehmen an Gewinnausschüttungen teil.

  • Berolina Basic

    Die Berolina Basic der Pensionskasse Berolina bildet das Fundament der Basisversorgung im Rahmen der UPS: Alle Beiträge für Einkommensteile bis zur BBG werden in diesen Tarif eingezahlt. Details zur Berolina Basic finden Sie hier.

  • Berolina Classic

    Die Berolina Classic der Pensionskasse Berolina bildet das Fundament der Versorgung im Rahmen der UVO. Details zur Berolina Classic finden Sie hier.

  • BetrAVG

    Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Regelungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.

  • Bonus

    Erwirtschaftet die Pensionskasse Berolina gute Kapitalerträge, werden die über die Garantieverzinsung und zur Abdeckung von versicherungsmathematischen Risiken hinaus erzielten Gewinne in Form einer Bonusausschüttung an die Pensionäre und Versicherten weitergegeben. Damit erhöhen sich die Pensionen sowie die bereits erworbenen Anwartschaften um den betreffenden Prozentsatz.

  • Deckungskapital

    Das Deckungskapital setzt sich aus den angesammelten Sparanteilen, d.h. den monatlichen Beiträgen und aus den Zinsen zusammen. Aus beiden Komponenten wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht.

  • Dynamikscheibe

    Die Dynamikscheibe ist Bestandteil der Rente von Mitarbeitern, die im Zuge der Umstellung aus UVO oder MAI in die neue UPS-Versorgung wechseln. Sie stellt sicher, dass Ihre Basis-Rente sich von der Umstellung bis zur Rente mit einer Gehaltsentwicklung von jährlich 2,8% dynamisiert. Die Dynamikscheibe ist ein fester Euro-Betrag, der monatlich gutgeschrieben wird.

  • Ehepartner

    Der Ehepartner ist der Ehegatte oder Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Ein Partner, mit dem der oder die Verstorbene ohne Trauschein zusammengelebt hat ("wilde Ehe"), ist nicht pensionsberechtigt.

  • Einkommen

    Als beitragspflichtiges Einkommen wird bei der Altersversorgung bei Unilever und der Pensionskasse Berolina immer das langfristige Einkommen berücksichtigt. Weil das Einkommen unter anderem durch Sonderzahlungen schwanken kann, wird zur Feststellung einer gleichmäßigen Basis das gesamte zu erwartende Jahreseinkommen zur durchschnittlichen monatlichen Beitragsermittlung herangezogen.

    Wichtig:
    Erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile und bestimmte Zulagen werden bei der Altersversorgung nicht berücksichtigt.

  • Ertragsanteil

    Versorgungsleistungen der Pensionskasse Berolina, die aus Beiträgen erzielt werden, die zur Zeit der Beitragsentrichtung schon versteuert wurden, werden nur mit einem pauschal festgesetzten Anteil versteuert. Dieser Prozentsatz gibt in etwa den Anteil wieder, der aus dem Gewinn besteht, der während der Auszahlung der Versorgungsleistungen aus den Beiträgen erwirtschaftet worden ist. Die Höhe der Ertragsanteilprozentsätze ist abhängig vom Alter bei Beginn der Zahlung. Die Werte sind gesetzlich festgeschrieben.

    siehe auch nachgelagerte Versteuerung

  • Garantiezins

    Die Berolina verwendet bei der Umrechnung in Rentenbausteine einen im Tarif berücksichtigten Zinssatz.

    Für Versicherungen, die ab dem 01.01.2021 begonnen werden, beträgt der berücksichtigte Zinssatz 0,0%, bei Versicherungsabschlüssen ab dem 21.12.2012 und vor dem 01.01.2021 beträgt er 1,75% p.a. und für Versicherungsabschlüsse vor dem 21.12.2012 beträgt er 3,5% p.a..

    Die Höhe des Garantiezinses ist auch innerhalb des UPS für Bezügeteile über BBG sowie für zusätzliche Versorgungen wichtig, bei denen die Beiträge im Unilever-Sondervermögen angelegt werden (z.B. Unilever Zusatzrente, Individuelle Rentenzusage): Für diese Beiträge sichert Ihnen Unilever den gleichen Garantiezins wie in der Berolina zu.

  • gesetzliche Unverfallbarkeit

    Ob Ihre Rentenansprüche erhalten bleiben, wenn Sie bei Unilever ausscheiden, hängt von den gesetzlichen Regelungen zur Unverfallbarkeit ab:
    Grundsätzlich ist der Teil Ihrer Altersversorgung, der auf Ihren eigenen Beiträgen beruht, sofort unverfallbar. Die Altersvorsorge wird beitragsfrei weitergeführt. Durch Bonusgutschriften wächst Ihre Rente weiter.

    Die von Unilever finanzierten Rentenbausteine sind unverfallbar, wenn die Versorgungszusage bei Unilever mindestens seit 3 Jahren bestanden hat und Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Ansonsten verfallen diese Bausteine.

  • Hinterbliebene

    Als Hinterbliebene pensionsberechtigt sind nach den Versicherungsbedingungen der Pensionskasse Berolina VVaG der Ehepartner (Witwe/Witwer) oder der überlebende Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

    Weiterhin eheliche Kinder des verstorbenen Versicherten und andere Kinder, die einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den Verstorbenen haben sowie Adoptivkinder, sofern die Adoption vor Einsetzen der Leistung erfolgt ist.
    Ein Partner, mit dem der oder die Verstorbene ohne Trauschein zusammengelebt hat ("wilde Ehe"), ist nicht pensionsberechtigt.

  • Invalidität

    Maßgebend für die Invalidität im Sinne der betrieblichen Altersversorgung Unilevers und der Pensionskasse Berolina ist die Feststellung einer Erwerbsminderung seitens des zuständigen Sozialversicherungsträgers. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt regelmäßig dann vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten können.

  • Kapitaldeckungsverfahren

    Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungsverfahren, das von der Pensionskasse Berolina angewendet wird. Dabei werden Rentenleistungen aus zuvor angespartem Kapital finanziert. In der Ansparphase werden Beiträge eingezahlt und im Rentenalter aus dem aufgebauten Kapital sowie den Erträgen die Pension geleistet.

    siehe auch Umlageverfahren

  • Lastschriftverfahren

    Viele Berolina-Versicherungen können Sie nach Ausscheiden bei Unilever durch eigene Beiträge fortsetzen.
    Da der Beitagseinzug nicht mehr über die Unilever-Lohn-/Gehaltsabrechnung erfolgen kann, sehen die Versicherungsbedingungen der Pensionskasse Berolina für solche Fälle den Einzug der Beiträge durch ein Lastschriftverfahren vor. Sie erlauben der Berolina auf diesem Weg die vereinbarten Beiträge direkt von Ihrem Konto einzuziehen.

    So brauchen Sie sich nicht um die rechtzeitige Überweisung der Beiträge zu kümmern - einfach für Sie und auch für die Berolina.

  • MAI

    Die Maizena Pensionsordnung (MAI) ist eine frühere Altersversorgung bei Unilever. Sie ist seit dem 30.06.1996 für Neueintritte geschlossen. Die Mitarbeiter, die noch bei Unilever beschäftigt sind und eine Zusage nach der MAI haben, werden zum 31.12.2012 wertgleich auf das UPS umgestellt.

  • nachgelagerte Versteuerung

    Versorgungsleistungen, die aus unversteuert eingebrachten Beiträgen resultieren, müssen voll versteuert werden. Diesen Zusammenhang zwischen unversteuert eingebrachten Beiträgen und der daraus folgenden vollen Versteuerung der Pensionsleistung bezeichnet man als nachgelagerte Versteuerung.

    siehe auch Ertragsanteil

  • Parität

    Parität heißt Gleichberechtigung zwischen den Beschäftigungsfirmen und den Arbeitnehmern. So ist das gleiche Stimmverhältnis zwischen den A-Mitgliedern und den B/C-Mitgliedern in allen gewählten Organen der Pensionskasse (Mitgliederversammlung und Aufsichtsrat) besonders wichtig.

  • Pensionskasse

    Die Pensionskasse Berolina VVaG ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, das einem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt und durch die BaFin zugelassen werden muss. Die Leistungen werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert.  Unilever steht als Trägerunternehmen der Pensionskasse Berolina für die Leistungen nachrangig ein. In diesem Zusammenhang wird die Pensionskasse Berolina auch als Ein-Firmen bzw. konzerneigene Pensionskasse bezeichnet.

  • Pensions-Sicherungs-Verein

    Betriebliche Altersversorgungszusagen in Form von unmittelbaren Versorgungszusagen und bestimmten Pensionskassenzusagen werden in Deutschland durch Beiträge des Arbeitgebers beim Pensions-Sicherungs-Verein e.V. (PSV) abgesichert. Dadurch sind unverfallbare betriebliche Versorgungsanrechte des Arbeitnehmers auch im Falle einer Insolvenz des zusagenden Arbeitgebers weitestgehend geschützt.

  • Realteilung

    Die Realteilung ist eine Form des im Rahmen einer Ehescheidung vom Familiengericht durchzuführenden Versorgungsausgleichs. Bei der Realteilung wird für den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine Anwartschaft für den ausgleichspflichtigen Ehegatten begründet.  Durch die Realteilung wird zu Gunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Hälfte des Wertunterschiedes der von beiden Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften begründet.

  • Rentenbaustein

    Alle Beiträge werden bei der Einzahlung in eine Versicherungssumme umgerechnet. Diese Versicherungssumme wird Ihnen als Rentenbaustein gutgeschrieben. Bei der Umrechnung in Rentenbausteine wird der im Tarif berücksichtigte Zinssatz verwendet. Im Ruhestand wird Ihnen die Summe aller Rentenbausteine (zzgl. Bonusgutschriften) ausgezahlt.

  • Revisionsklausel

    Die zwischen Konzerbetriebsrat und Geschäftsleitung gemeinsam entwickelte Revisionsklausel ist ein Sonderkündigungsrecht beider vertragsschließenden Parteien, welche regelt, wann das Recht ausgeübt werden kann und welche Maßnahmen sich daraus ergeben.

    Alle 5 Jahre wird eine Kommission, die jeweils aus vier Vertretern der Parteien unter Mitwirkung des Pensionsreferates zusammengesetzt ist, beraten, ob die bei Umstellung angenommen Trendannahmen auch für die zukünftige Einschätzung realistisch sind. Sollte die Kommission feststellen, dass die tatsächliche Entwicklung von den angenommenen Trendannahmen erheblich abweichen, ist von diesem Zeitpunkt an Handlungsbedarf gegeben.

    Handlungsbedarf heißt, dass ab diesem Zeitpunkt für jeden von der Umstellung betroffenen aktiven Mitarbeiter die individuellen Auswirkungen berechnet werden und ggf. eine ergänzende Auffüll-Rente für die Zukunft von Unilever geleistet wird.

    Wichtig zu wissen: Die Revisionsklausel wirkt zunächst nur zugunsten der Beschäftigten. Unilever kann die Revisionsklausel nur dann nutzen, sofern diese zumindest einmal zugunsten der Beschäftigten umgesetzt wurde.

     

  • Riesterrente

    Unter "Riesterrente" ist die zulagengeförderte Altersvorsorge zu verstehen, die im Jahre 2002 unter dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester eingeführt worden ist. Eine solche Zulagenförderung können Sie für eine Berolina Zulage Plus erhalten.

  • Ruhestand

    Die Regelaltersgrenze in der betrieblichen Altersvorsorge bei Unilever und der Pensionskasse Berolina liegt bei 65 Jahren. Ein vorzeitiger Ruhestand ist ebenfalls möglich: Sie können sich die Leistung frühestens ab Alter 62 auszahlen lassen (bzw. ab Alter 60, wenn Sie schon vor dem 01.01.2012 an der betrieblichen Altersvorsorge bei Unilever teilgenommen haben).

  • Subsidiärhaftung

    Das Trägerunternehmen hat für die zugesagten Leistungen einzustehen (Subsidiärhaftung), wenn der Versorgungsträger nicht leistet oder nicht leisten kann. Er haftet auch dann, wenn der Versorgungsträger die Leistungen nur teilweise erbringt. Für Anwartschaften aus Beiträgen, die vom Versorgungsanwärter im Falle der Fortführung des Versorgungsverhältnisses mit eigenen Beiträgen nach Ausscheiden aus dem Trägerunternehmen geleistet werden, besteht regelmäßig kein Schutz in Form der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers sowie des Pensions-Sicherungs-Vereins.

  • Todesfall

    Versorgungsberechtigte Hinterbliebene sind über die Altersversorgung bei Unilever mit abgesichert.

  • Trägerunternehmen

    "A- und D-Mitglieder bilden zusammen die Trägerunternehmen." ( Satzung der Pensionskasse Berolina VVaG, §3.E)

    Was heißt das? Alle Unternehmen der Unilever Deutschland Gruppe zahlen als Arbeitgeber Beiträge für die Mitarbeiter. Daher stehen diesen Unternehmen Mitgliedsrechte innerhalb der Pensionskasse zu - als A-Mitglieder (§ 3.A). Wenn ein Unternehmen verkauft wird, kann es noch für einen gewissen Zeitraum in der Pensionskasse verbleiben. Es wird für diesen Zeitraum ein D-Mitglied (§ 3.D).

  • Trägerzusage

    Die Unilever Trägerunternehmen unterstützen die Pensionskasse bei der Erzielung von Kapitalerträgen in der Weise, dass die Unilever Deutschland Holding GmbH eine Trägerzusage gewährt hat. Die Trägerzusage sichert zu, dass gegebenenfalls auftretende Fehlbeträge ausgeglichen werden. Daher kann die Pensionskasse in Anlageklassen investieren, bei denen der Wert größeren Schwankungen unterliegen kann. In diesen Anlageklassen sind in der Regel langfristig höhere Renditen zu erwarten.

  • Treuhänder

    Treuhänder sind vom Aufsichtsrat vorgeschlagene und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Personen, deren Zustimmung notwendig ist, um Verfügungen über die Kapitalanlagen der Pensionskasse zu treffen. Mit Hilfe der unabhängigen Treuhänder soll sichergestellt werden, dass nicht unsachgemäß mit den Kapitalanlagen umgegangen wird.

  • Überschüsse

    Erwirtschaftet die Pensionskasse Berolina gute Kapitalerträge werden die über die Garantieverzinsung und zur Abdeckung von versicherungsmathematischen Risiken hinaus erzielten Gewinne in Form einer Bonusausschüttung an die Pensionäre und Versicherten weitergegeben. Damit erhöhen sich die Pensionen sowie die bereits erworbenen Anwartschaften um den betreffenden Prozentsatz.

    siehe auch Bonus

  • Übertragung

    Übertragungen von Deckungskapital sind von einer Pensionskasse, einem Lebensversicherer oder einem Pensionsfonds auf einen anderen Anbieter bis zu einem Höchstbetrag möglich. Diese so genannte Portabilität soll zersplitterte Ansprüche vermeiden. Es geht jedoch nur die Höhe des Deckungskapitals über, die Versorgungsansprüche werden durch den neuen Anbieter nach dessen Tarifen neu definiert.

    Der Anspruch auf Übertragungen dieser Art muss innerhalb eines Jahres nach einem Arbeitgeberwechsel geltend gemacht werden.

  • Umlageverfahren

    Im Umlageverfahren werden die Einzahlungen der aktuellen Beitragszahler dazu genutzt, die Zahlungen an die heutigen Leistungsempfänger vorzunehmen. Die Leistungen an die heutigen Beitragszahler müssen durch spätere Beitragszahler erbracht werden. (Stichwort: "Generationen-Vertrag")

    Nach diesem Prinzip arbeiten die Sozialversicherungssysteme in Deutschland.

    siehe auch Kapitaldeckungsverfahren

  • Unilever Pensions System

    Das Unilever Pensions System (UPS) bildet seit dem 01.01.2009 die aktuelle Basisversorgung in der betrieblichen Altersvorsorge bei Unilever. Das UPS ist ein beitragsbezogenes System - die Höhe Ihrer Rente hängt also von den Beiträgen ab, die während des Arbeitslebens in die Altersvorsorge investiert werden.

  • Unilever-Sondervermögen

    In der Unilever Zusatz Rente (UZR) und Individuellen Zusage (IZG) sowie für Entgeltteile über BBG innerhalb des UPS werden Beiträge im Unilever-Sondervermögen investiert. Das Unilever-Sondervermögen ist ein Treuhandfond, der ausschließlich zur Deckung der betrieblichen Altersversorgungsansprüche verwendet wird. Das Sondervermögen ist vom restlichen Unilever-Kapital separiert. Das bedeutet, im Fall einer Insolvenz von Unilever sind Ihre Versorgungsansprüche sicher.

  • UPS-Rente

    Die UPS-Rente ist ein Begriff aus der Umstellung der Unilever-Basisversorgung.

    In diesem Schritt wird ausgerechnet, welche Rente Sie in der neuen Basisversorgung ab der Umstellung erreichen können. Dazu wird davon ausgegangen, dass Ihr Gehalt um 2,8 % pro Jahr steigt. Außerdem wird der bis zur Umstellung geltende Garantiezins der Berolina von 3,5 % eingerechnet und ein jährlicher Überschuss von 1 %.

  • UVO

    Die Unilever Versorgungsordnung (UVO) ist eine frühere Altersversorgung bei Unilever. Das Versorgungswerk ist seit dem 01.01.2009 für Neuzusagen geschlossen. Die Mitarbeiter, die noch bei Unilever beschäftigt sind und eine Zusage nach der UVO haben, werden am 31.12.2012 wertgleich auf das UPS umgestellt.

  • Versorgungsausgleich

    Im Falle einer Ehescheidung wird in der Regel ein Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften durchgeführt. Hiervon sind gegebenenfalls auch die bei der Berolina erworbenen Versorgungsanwartschaften betroffen. Der Ausgleich der Anwartschaften erfolgt im Allgemeinen durch die so genannte Realteilung, sofern das Ehezeitende nach dem 31.08.2009 liegt.