Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist beschlossene Sache – was bringt es für Änderungen?

Das jüngst beschlossene Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab 2018 viele Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung. Die für die Pensionskasse Berolina wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst:

Die Regeln zur steuerlichen Förderung der Beitragszahlungen werden vereinfacht:

Ab 2018 sind Pensionskassen-Beiträge bis zu 8% der Beitragsbemes-sungsgrenze (BBG) steuerfrei möglich. Die bisherige Grenze von 4% der BBG plus 1.800 Euro wird abgeschafft. Allerdings bleibt es dabei, dass die Arbeitgeber-beiträge zur Pensionskasse vorrangig im Freibetrag berücksichtigt werden.

Für Altverträge (vor 2005 abgeschlossen) besteht weiterhin die Möglichkeit, pauschalversteuerte Beiträge – unter Anrechnung auf den Freibetrag von 8% -  einzuzahlen.

Achtung! Der Freibetrag für die Sozialversicherung bleibt unverändert bei 4% der BBG. Daher hat der Vorstand empfohlen, die Grenze für Brutto-Beiträge für die einzelnen Versicherungen der Berolina nicht anzupassen.

Riester-Rente wird stärker gefördert – und das gleich mehrfach

  1. Die staatliche Grundzulage steigt ab 2018 von Euro 154 auf Euro 175 an. Dadurch sinkt der Eigenbeitrag, der notwendig ist, um die volle staatliche Förderung zu erhalten, entsprechend.
  2. Auf Leitungen aus einem Riester-Vertrag, die als betriebliche Altersversorgung erworben wurden, fallen bei der Auszahlung keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr an. Damit werden diese Verträge (endlich) den privaten Riester-Verträgen gleichgestellt.

Freibeträge bei der Grundsicherung für die betriebliche Altersversorgung eingeführt

Wer trotz zusätzlicher Vorsorge im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sein sollte, bei dem bleibt aktuell eine Betriebsrente von bis zu Euro 205 monatlich anrechnungsfrei.