Leistungsmitteilungen 2018 sind unterwegs

Wie jedes Jahr erhalten die Empfänger von Berolina-Pensionen die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsmitteilung über die im Vorjahr ausgezahlten Pensionsleistungen.

Die Pensionskasse Berolina VVaG ist verpflichtet, bis Ende Februar die Pensonszahlungen des Vorjahres an die Finanzverwaltungen zu melden. Die Leistungsempfänger erhalten über diese Meldung eine sogenannte Leistungsmitteilung, die sie dann für ihre Einkommensteuererklärung (Anlage R) verwenden können.

Die Bescheinigungen wurden von uns erstellt und werden durch unseren Druckdienstleister bis Ende der ersten März-Woche versandt.