Was passiert, wenn Sie Unilever verlassen?

Endet das Beschäftigungsverhältnis mit einer Firma des Unilever-Konzerns, endet automatisch auch die Beitragspflicht für die Berolina Classic. Da die Berolina Classic Bestandteil einer betrieblichen Versorgungszusage ist, heißt dies, dass eine Fortführung auf eigenen Wunsch nicht ermöglicht werden kann.

Bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sind zum einen die Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes, zum anderen die Satzungsvorgaben der Berolina zu beachten.

Zunächst ist festzustellen, ob die der Berolina Classic zu Grunde liegende UVO unverfallbar geworden ist. Wenn dies der Fall ist, werden nicht nur die Eigenbeiträge, sondern auch die Beiträge der Beschäftigungsfirma beitragsfrei gestellt. Eine Rückerstattung, Übertragung, aber auch Abfindung ist nicht mehr möglich.

Für Mitglieder mit einem Beginn der Mitgliedschaft in der Berolina Classic vor 1990 ist davon abweichend eine Auszahlung der verzinsten Eigenbeiträge möglich.

Bei noch verfallbarer UVO ist wegen der Beteiligung des Mitarbeiters an der Versicherung für die eigenen Beiträge ein sofortiger Schutz zu Gunsten der Altersversorgung gegeben und die aus diesen Beiträgen erworbene Anwartschaft bleibt zunächst als beitragsfreie Versicherung erhalten. Die Ansprüche, die auf den Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, bestehen nicht fort und fallen an den Arbeitgeber zurück.