So funktioniert die Beitragszahlung:

Wenn Sie an der Berolina Entgelt Plus teilnehmen möchten, teilen Sie Unilever mit, wie viel und in welcher Form (monatlich gleichbleibend oder einmalig) Sie Beiträge einbringen wollen - und Unilever überweist diese Beiträge ab dem darauffolgenden Monat direkt an die Berolina.

Dabei ist wichtig: Die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung kann nur für zukünftige Monate abgeschlossen werden. Der Monat, in dem Sie Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen umwandeln möchten, darf bei Abgabe der Teilnahmeerklärung also noch nicht begonnen haben.

Grundsätzlich können Sie Beiträge bis zu 4% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei aus Ihrem Bruttoeinkommen einbringen.

Allerdings kann dieser Steuervorteil jedoch schon ganz oder teilweise vom Unilever-Beitrag in der Berolina Basic, Berolina Classic oder der Berolina Tarif Plus aufgebraucht sein! Ihr Berolina-Berater kann Ihnen sagen, wie hoch Ihr zusätzlicher Beitrag sein kann.

Die Berolina verwendet bei der Umrechnung in Rentenbausteine einen im Tarif berücksichtigten Zinssatz. Zusätzlich profitieren Sie von Überschüssen, die die Berolina erwirtschaftet.

Steuern & Sozialabgaben
Die Beiträge zur Berolina Entgelt Plus können Sie steuerfrei aus Ihrem Bruttoeinkommen investieren (s.o.).

Erst die Auszahlung der Beiträge wird regulär zu dem dann für Sie gültigen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Ihr Vorteil: Der Steuersatz im Ruhestand liegt meist unter dem während des Arbeitslebens. Die Steuerbelastung ist deshalb in der Regel insgesamt niedriger. Neben den Steuern fallen während bei der Auszahlung auch Sozialabgaben an. Auch hier ist die Belastung im Ruhestand in der Regel niedriger als während Ihrer Arbeitszeit, da Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind jedoch in voller Höhe zu entrichten.

Auch noch wichtig

Entgeltumwandlung bei längerer Krankheit oder Elternzeit:
Voraussetzung für die Entgeltumwandlung ist, dass Sie ein Entgelt von Unilever beziehen. Falls Sie also über einen längeren Zeitraum keine Entgeltzahlungen erhalten - zum Beispiel bei Elternzeit oder längerer Krankheit - ruht auch die Entgeltumwandlung.

Beenden der Beitragszahlungen:
Sie können die Teilnahme an der Berolina Entgelt Plus jederzeit beenden. Dazu teilen Sie Unilever mit, dass Sie nicht länger teilnehmen möchten. Die Berolina Entgelt Plus läuft dann beitragsfrei weiter und wird an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn ein Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) eintritt. Eine Kündigung und Rückerstattung der bereits investierten Beiträge ist nicht möglich.