Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung stellt im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) das Gegenstück zur Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft dar. Sie bildet die oberste Vertretung im VVaG.
Aufgaben sind insbesondere
- die Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidungen über
-
- die Verwendung des Jahresüberschusses und
- Änderungen der Satzung
- die Wahl der Abschlussprüfer
- die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie
- die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat