Änderung bei der Beitragsberechnung auf Betriebsrenten für die Krankenkassen ab 2020

Heute hat ein Gesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen, das die Betriebsrentner bei der Beitragszahlung zur Krankenversicherung entlasten soll. Die Änderung tritt bereits ab Januar 2020 in Kraft.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Umsetzung einer solchen Regelung allerdings noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird, dann allerdings automatisch erfolgen wird. Gesonderte Antragsstellungen bei uns sind in der Regel nicht erforderlich.

Die gesetzliche Neuregelung erfordert Anpassungen bei den Berechnungen der Beiträge, für die zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

  • Da der Austausch zwischen den Zahlstellen der Betriebsrenten und den gesetzlichen Krankenkassen auf elektronischem Wege erfolgt, müssen an den Schnittstellen Anpassungen vorgenommen werden.
  • Auch müssen die Abrechnungsprogramme der Zahlstellen diese geänderten Informationen korrekt verarbeiten können.

Solche Anpassungen lassen sich nicht über Nacht umsetzen. Daher ist damit zu rechnen, dass eine geänderte Beitragsberechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 umgesetzt werden kann.

Aber keine Angst: Bei den Pensionären, bei denen die Beiträge direkt von der Betriebsrente abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt werden, werden die Nachberechnungen dann rückwirkend zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfolgen. Bis dahin bitten wir um Geduld.

20.12.2019