Altersleistung - das Ziel

Wir alle haben den Wunsch, den Lebensabend gesund und ohne finanzielle Sorgen genießen zu können. Für Beides müssen Sie die Grundlage schaffen. Bei Letzterem können wir Sie unterstützen.

Die Altersversorgungsleistungen bei der Berolina gehen derzeit von einem Versorgungsbeginn ab Vollendung des 65. Lebensjahres aus. Auf dieses Alter sind zunächst - unabhängig vom Beginn der regulären und vorgezogenen staatlichen Renten - alle Anwartschaften berechnet. Aber selbstverständlich ist dieses Alter auch bei uns keine feste, unverrückbare Grenze. Bis zu fünf Jahre früher können Sie die Altersleistung abrufen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und einen entsprechenden Antrag auf Leistung gestellt haben.

Wenn Sie die Altersleistung bereits vor dem planmäßigen Alter von 65 abrufen, müssen wir die monatlichen Pensionszahlungen mindern. Grund dafür ist, dass die bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Pensionsanwartschaft nunmehr für einen längeren Zeitraum ausreichen muss.

Die aktuellen Kürzungsfaktoren* betragen bei Versicherungsabschluss:

ab dem 01.01.2021 Abschlag  geschlechtsneutral
     mit Lebensalter 64 3,40 %
     mit Lebensalter 63  6,54 %
     mit Lebensalter 62  9,43 %
ab dem 21.12.2012 und
vor dem 01.01.2021
Abschlag  geschlechtsneutral
     mit Lebensalter 64 4,37 %
     mit Lebensalter 63 8,27 %
     mit Lebensalter 62 11,80 %
vor dem 21.12.2012 Abschlag für 
Männer
Abschlag für
Frauen
     mit Lebensalter 64 5,69 % 5,92 %
     mit Lebensalter 63 10,71 % 11,16 %
     mit Lebensalter 62 15,21 % 15,85 %
     mit Lebensalter 61 ** 19,30 % 20,09 %
     mit Lebensalter 60 ** 23,05 % 23,96 %

 *Für Versicherungsabschluss aus Versorgungsausgleich gelten abweichende  Kürzungsfaktoren

** Beginn vor Lebansalter 62 nur, wenn Versicherungsabschluss vor 01.01.2012

 

Die Kürzungen sehen auf den ersten Blick ziemlich gewaltig aus. Aber Sie dürfen eines nicht vergessen:

Wenn beispielsweise eine Frau mit Alter 65 pensioniert wird, hat sie durchschnittlich noch eine Lebenserwartung von rund 20 Jahren. Geht sie schon mit Alter 60 in Pension, verlängert sich die voraussichtliche Pensionsdauer auf rund 25 Jahre, also um ein Viertel.

Wenn man sich dieses bewusst macht, werden die Faktoren erklärlich.