So funktioniert die Beitragszahlung:
Ab Beginn der Mitgliedschaft in der Berolina Basic sind monatliche Beiträge zu zahlen. Diese bemessen sich am beitragsfähigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung und werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Zu diesem Einkommen gehören alle langfristigen Bestandteile des Entgeltes einschließlich der jährlichen Sonderzahlungen.
Durch die Beteiligung des Arbeitgebers an der Beitragszahlung ist diese Versicherung für den Mitarbeiter sehr lukrativ, da eben nicht nur der eigene Beitrag zu einer späteren Versorgungsleistung führt, sondern durch den Arbeitgeberbeitrag die Vorsorgeleistung erheblich gesteigert wird.
Die Berolina verwendet bei der Umrechnung in Rentenbausteine einen im Tarif berücksichtigten Zinssatz. Zusätzlich profitieren Sie von Überschüssen, die die Berolina erwirtschaftet.
Steuern & Sozialabgaben
Die vom Arbeitnehmer eingebrachten Beiträge werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Dies führt im Versorgungsfall zu einer günstigeren Versteuerung nur mit dem Ertragsanteil.
Die Arbeitgeberbeiträge werden unversteuert an die Berolina abgeführt. Die hieraus entstehenden Versorgungsleistungen sind daher voll zu versteuern.
Noch wichtig zu wissen:
Solange ein Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigungsfirma des Unilever-Konzerns besteht, kann eine Mitgliedschaft in der Berolina Basic nicht beendet werden. Grund hierfür ist die Verknüpfung der Berolina Basic mit dem UPS. Der Arbeitgeber ist durch die gesetzliche Verpflichtung an die Aufrechterhaltung der betrieblichen Altersversorgung gebunden, solange das Arbeitsverhältnis besteht.