Was passiert, wenn Sie Unilever vorzeitig verlassen?

Wenn Sie Unilever verlassen, bevor Sie in Rente gehen, gibt es bei der Berolina Privat mehrere Möglichkeiten:

  • Beitragsfreistellung:
    Die Versicherung wird beitragsfrei fortgeführt und bei Rentenbeginn ausgezahlt. Sie erhalten selbstverständlich weiterhin Überschüsse, die die Berolina erwirtschaftet.
  • Weiterführung der Beitragszahlung:
    Sie führen die Versicherung weiterhin mit eigenen Beiträgen aus Ihrem Nettoeinkommen fort. Die Beitragshöhe kann zu den bisherigen Bedingungen freigewählt werden.
    Nur bei der Einzahlung der Beiträge ändert sich etwas: Da Sie nicht mehr bei Unilever beschäftigt sind, können die Beiträge nicht mehr durch die Firma an die Berolina überwiesen werden. Sie müssen die Beiträge also selber an die Berolina zahlen. Dies geschieht im Wege des Lastschriftverfahrens. Einfach für Sie und auch für die Berolina.
  • Kündigung:
    Sie kündigen die Versicherung. Nach Ablauf einer dreijährigen Frist erhalten Sie Ihre Beiträge zuzüglich der Garantieverzinsung und Überschüssen zurück. Aber bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie Ihren Anspruch auf die Garantieverzinsung von 1,75 % (für Versicherungsbeginn vor 2013: 3,5% jährlich) und auch Ihr Anrecht auf Teilnahme an den weiteren Überschüssen verlieren. Eine vorzeitige Kündigung lohnt sich daher im Regelfall nicht.

Über die Wahlmöglichkeiten werden Sie nach einem Ausscheiden bei Unilever ausführlich durch die Berolina informiert.