Was passiert, wenn Sie Unilever verlassen?

Wenn Sie Unilever verlassen, bevor Sie in Rente gehen, gibt es bei der Berolina Zulage Plus mehrere Möglichkeiten:

  • Beitragsfreie Weiterführung:
    Die Versicherung läuft weiter, ohne dass neue Beiträge eingezahlt werden - sie wird also beitragsfrei fortgeführt und bei Rentenbeginn ausgezahlt. Sie erhalten weiterhin Überschüsse, die die Berolina erwirtschaftet.
  • Weiterführung als Berolina Zulage Plus:
    Auf Antrag kann die Versicherung weitergeführt werden. Dann investieren Sie die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen und können von staatlichen Zulagen profitieren.
    Für Anwartschaften aus Beiträgen, die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beim Trägerunternehmen mit eigenen Beiträgen geleistet werden, besteht regelmäßig kein Schutz in Form der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens sowie des Pensions-Sicherungs-Vereins.
    Nur bei der Einzahlung der Beiträge ändert sich etwas: Da Sie nicht mehr bei Unilever beschäftigt sind, können die Beiträge nicht mehr durch die Firma an die Berolina überwiesen werden. Sie müssen die Beiträge also selber an die Berolina zahlen. Dies geschieht im Wege des Lastschriftverfahrens von einem inländischen Bankkonto. Einfach für Sie und auch für die Berolina.
  • Weiterführung mit Beiträgen als Berolina Entgelt Plus aus dem Nettoeinkommen:
    Sie können die Versicherung auf Antrag mit eigenen Beiträgen als Berolina Entgelt Plus aus Ihrem Nettoeinkommen weiterführen, ohne dass Sie zukünftig die staatliche Zulagenförderung beantragen. Diese Beiträge können Sie als monatliche oder einmalige Beiträge einzahlen. Der maximale Jahresbeitrag darf maximal 8% der BBG betragen.
    Für Anwartschaften aus Beiträgen, die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beim Trägerunternehmen mit eigenen Beiträgen geleistet werden, besteht regelmäßig kein Schutz in Form der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens sowie des Pensions-Sicherungs-Vereins.
    Nur bei der Einzahlung der Beiträge ändert sich etwas: Da Sie nicht mehr bei Unilever beschäftigt sind, können die Beiträge nicht mehr durch die Firma an die Berolina überwiesen werden. Sie müssen die Beiträge also selber an die Berolina zahlen. Dies geschieht im Wege des Lastschriftverfahrens. Einfach für Sie und auch für die Berolina.

Egal, wie Sie sich entscheiden: Ihre Beiträge sind Ihnen auf jeden Fall sicher und werden im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) ausgezahlt. Eine Rückerstattung der Beiträge vor Eintritt des Versorgungsfalls ist allerdings nicht möglich.

Über die Wahlmöglichkeiten werden Sie nach einem Ausscheiden bei Unilever ausführlich durch die Berolina informiert.