Antrag auf Pensionszahlung
Die Pensionsleistungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt.
Bei der Invalidenversorgung ist zu beachten, dass die Zahlung der Pension frühestens ab Antragsdatum erfolgt. Aus diesem Grunde sollte uns das mögliche Vorliegen der Invalidität möglichst schon bei Antragsstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung angezeigt werden.