So funktioniert die Beitragszahlung:
Ab Beginn der Mitgliedschaft in der Berolina Basic sind monatliche Beiträge zu zahlen. Diese bemessen sich am beitragsfähigen Einkommen und betragen
- für den Arbeitnehmer (B-Mitglied) 1,25% des Einkommens.
- Der Arbeitgeber (A-Mitglied) zahlt einen monatlichen Beitrag in Höhe von 3,00%.
Dieser Beitragssatz gilt für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung.
Wie beschrieben, richtet sich die Beitragshöhe nach dem durchschnittlichen monatlichen beitragspflichtigen Einkommen. Zu diesem Einkommen gehören alle langfristigen Bestandteile des Entgeltes einschließlich der jährlichen Sonderzahlungen.
Durch die Beteiligung des Arbeitgebers an der Beitragszahlung ist diese Versicherung für den Mitarbeiter sehr lukrativ, da eben nicht nur der eigene Beitrag zu einer späteren Versorgungsleistung führt, sondern durch den Arbeitgeberbeitrag die Vorsorgeleistung erheblich gesteigert wird.
Die Berolina sichert Ihnen bei der Umrechnung in Rentenbausteine eine Garantieverzinsung zu. Der Garantiezins beträgt derzeit für neue Versicherungen 1,75% jährlich zuzüglich möglicher Bonusausschüttungen. Bei bereits vor 2013 begonnenen Versicherungen beträgt der Garantiezins 3,5% pro Jahr. Die Verzinsung ist Ihnen auf jeden Fall sicher! Zusätzlich profitieren Sie von Überschüssen, die die Berolina erwirtschaftet.
Steuern & Sozialabgaben
Die vom Arbeitnehmer eingebrachten Beiträge werden aus bereits
versteuertem Einkommen gezahlt. Dies führt im Versorgungsfall zu
einer günstigeren Versteuerung nur mit dem Ertragsanteil.
Die Arbeitgeberbeiträge werden unversteuert an die Berolina abgeführt. Die hieraus entstehenden Versorgungsleistungen sind daher voll zu versteuern.
Noch wichtig zu wissen:
Solange ein Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigungsfirma des
Unilever-Konzerns besteht, kann eine Mitgliedschaft in der Berolina
Basic nicht beendet werden. Grund hierfür ist die Verknüpfung der
Berolina Basic mit dem UPS. Der Arbeitgeber ist durch die
gesetzliche Verpflichtung an die Aufrechterhaltung der
betrieblichen Altersversorgung gebunden, solange das
Arbeitsverhältnis besteht.