Was passiert, wenn Sie Unilever verlassen?

Endet das Beschäftigungsverhältnis mit einer Firma des Unilever-Konzerns, endet automatisch auch die Beitragspflicht für die Berolina Basic. Eine Fortführung auf eigenen Wunsch ist nicht möglich.

Bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sind zum einen die Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes, zum anderen die Satzungsvorgaben der Berolina zu beachten.

Zunächst ist festzustellen, ob die der Berolina Basic zu Grunde liegende UPS-Zusage unverfallbar geworden ist. Wenn dies der Fall ist, werden nicht nur die Eigenbeiträge, sondern auch die Beiträge der Beschäftigungsfirma beitragsfrei gestellt. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Auch bei noch verfallbarer UPS ist wegen der Beteiligung des Mitarbeiters an der Versicherung für die eigenen Beiträge ein sofortiger Schutz zu Gunsten der Altersversorgung gegeben und die aus diesen Beiträgen erworbene Anwartschaft bleibt als beitragsfreie Versicherung erhalten.