Beiträge

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Versicherungsmöglichkeit und ist dort beschrieben.

Der Einzug der Beiträge erfolgt - solange Sie in einem Arbeitsverhältnis im Unilever- Konzern stehen - direkt durch Berücksichtigung in Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung.

Sollten Sie auch nach Ihrem Ausscheiden Ihre fortsetzbaren Versicherungen weiterführen wollen, ist die Erteilung einer Lastschriftermächtigung für den Beitragseinzug vorgesehen. Nur so können wir den administrativen Aufwand möglichst gering halten. Denn Sie wissen ja:

Wenig Aufwand heißt auch weniger Kosten und damit mehr Geld für die Pensionsleistung.