Versicherungsprinzip

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente arbeitet die Pensionskasse Berolina nicht nach dem Umlageverfahren, sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass durch die Beitragszahlungen der Mitglieder ein Deckungskapital aufgebaut wird.

Um für jeden Versicherten im Versorgungsfall die Pensionszahlungen zu sichern, wird die Höhe des benötigten Kapitals nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Hierbei werden unter anderem die durchschnittliche Lebenserwartung, die Wahrscheinlichkeit von Verheiratung und Invalidisierung einbezogen.